"Man kann in jedem Alter etwas Neues lernen."

(Simone Rethel-Heesters)

Weiter Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie hier

Prof. Dr.
Ulrich Lakemann

Ernst-Abbe-Hochschule Jena

 

"Eine Weiterbildung für Ehrenamtliche ist Teil der Wertschätzung ihrer Aufgaben. Sie vermittelt Grundlagen des jeweiligen Arbeitsfeldes und erhöht die Kompetenzen bei der alltäglichen Arbeit ebenso wie im Umgang mit außergewöhnlichen Situationen. Weiterbildung im Ehrenamt bedeutet aber auch persönliche Fortentwicklung und bietet Kontakte zu anderen."

22.08.2019

Bildungsfreistellung

Am 1. Januar 2016 ist das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) in Kraft getreten. Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz hat Thüringen eine wichtige Voraussetzung für den notwendigen Wissenserwerb geschaffen.


In welchem Umfang besteht ein Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Grundsätzlich haben Beschäftigte bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche einen Anspruch auf fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung innerhalb eines Kalenderjahres. Es gibt Übertragungsmöglichkeiten (siehe allgemeines Informationsblatt für Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer). Für Auszubildende beträgt der Anspruch drei Arbeitstage im Jahr. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Bei einer Ablehnung oder Rücknahme der Zustimmung kann der Freistellungsanspruch einmalig in das folgende Jahr übertragen werden, hierzu muss der Arbeitnehmer einen schriftlichen Antrag stellen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?

- Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen,
- Auszubildende,
- in Heimarbeit Beschäftigte,
- Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig   sind,
- Beamte im Sinne des § 1 Thüringer Beamtengesetzes und
- Richter im Sinne des § 2 Abs. 1 Thüringer Richtergesetzes

Die Arbeitsstätte des Beschäftigten oder der Betriebssitz des Arbeitgebers müssen dabei in Thüringen liegen.

Ausnahmen bilden nur Beschäftigte in Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten und Beschäftigte, die bei ihrem Arbeitgeber noch keine sechs Monate tätig sind.

Thematik:
Qualifizierung

Zielgruppe: ArbeitnehmerInnen

Zuständige Stelle:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
https://www.bildungsfreistellung.de/


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