Weiter Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie hier
Steffi Lange,
AWO Bildungswerk Thüringen gGmbH:
"Das Bildungsnetz unterstützt Sie in Ihrem Engagement und bei Ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung. Es hilft Ihnen dabei, passende Angebote für Fort- und Weiterbildung zu finden, gibt Ihnen Anregungen und bietet Raum für Austausch und Vernetzung. Eine ausgezeichnete Idee für eine gute Sache."
In welchem Umfang besteht ein Anspruch auf Bildungsfreistellung?
Grundsätzlich haben Beschäftigte bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche einen Anspruch auf fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung innerhalb eines Kalenderjahres. Es gibt Übertragungsmöglichkeiten (siehe allgemeines Informationsblatt für Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer). Für Auszubildende beträgt der Anspruch drei Arbeitstage im Jahr. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Bei einer Ablehnung oder Rücknahme der Zustimmung kann der Freistellungsanspruch einmalig in das folgende Jahr übertragen werden, hierzu muss der Arbeitnehmer einen schriftlichen Antrag stellen.
Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?
- Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen,
- Auszubildende,
- in Heimarbeit Beschäftigte,
- Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind,
- Beamte im Sinne des § 1 Thüringer Beamtengesetzes und
- Richter im Sinne des § 2 Abs. 1 Thüringer Richtergesetzes
Die Arbeitsstätte des Beschäftigten oder der Betriebssitz des Arbeitgebers müssen dabei in Thüringen liegen.
Ausnahmen bilden nur Beschäftigte in Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten und Beschäftigte, die bei ihrem Arbeitgeber noch keine sechs Monate tätig sind.
Thematik: Qualifizierung
Zielgruppe: ArbeitnehmerInnen
Zuständige Stelle:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
https://www.bildungsfreistellung.de/
Bitte registrieren Sie sich, wenn Sie als Anbieter Ihre Angebote einstellen wollen
Zur Registrierung